Der “Teufelsstein”
Announcement Date: 5. Mai 1954
Löwendorf und Hohehaus besaßen beide jeweils einen Kuh- und Schweinehirten, welche das Vieh der Gemeinden im Sommer auf den Weiden, Feldern und Wäldern hüteten und von den Einwohnern reihum versorgt wurden.
Nach dem Verkauf des Gerichts an die Löwendorfer Bauern im Jahre 1813 gab es einen heftigen Streit mit den Hohehäusern um die Huderechte (Weiderechte). Streitpunkt war ein Flurstück im Hainholz mit dem Namen “Hohehäuser Platz. Die Löwendorfer wollten es ihrer Brudergemeinde verbieten, ihr Vieh auf diesem Platz zu hüten und klagten dagegen vor dem Nieheimer Gericht. Über 13 Jahre dauerte die Gerichtsverhandlung, bis endlich den Löwendorfern der Platz zugesprochen wurde (1813 bis 1826).
Die Bewohner waren darüber so glücklich, dass sie ienen großen Grenzsteien auf den „Hohehäuser Platz“ setzten. Die Hohehäuser dagegen waren der Meinung, dass Unrecht gesprochen worden war und das Wohl der Teufel dabei seine Hände im Spiel gehabt haben musste. Waren auf dem Grenzstein nicht auch fünf Krallen zu sehen?!. Als dann auch noch im Jahre 1910 einige Hohehäuser den Teufel auf diesem Stein persönlich haben sitzen sehen (!), war die Sage des „Teufelsstein“ perfekt.
Nach und nach geriet der Stein jedoch in Vergessenheit und verschwand spurlos bei Bauarbeiten in den 1960er Jahren. Zum Glück fand man ihn zufällig beim Verlegen der Ringwasserleitung wieder und stelle ihn an seinem angestammten Platz neben der Landstraße zwischen Löwendorf und Hohehaus auf.
Koordinatenangaben (circa)
51.829839, 9.284987
bzw.
R7HM+WXQ Marienmünster
