Gebietsreform zur Stadt Marienmünster
Announcement Date: 1. August 1969
In diesem Jahr vollzieht sich die große Gebietsreform im Lande Nordrhein-Westfalen. Der Sinn dieser Neugliederung des Landes ist, Großgemeinden zu schaffen, die besser als bisher Projekte in Angriff nehmen, zu denen die einzelne kleine Gemeinde leistungsmäßig nicht in der Lage ist. So entstand aus dem Amte Vörden die Stadt Marienmünster, die fort ab folgende Ortschaften einschließt:
Vörden, Bredenborn, Kollerbeck, Marienmünster-Abtei, Münsterbrock, Oldenburg, Born Papenhöfen, Löwendorf, Hohehaus, Bremerberg, Altenbergen, Großenbreden, Kleinenbreden.
Der bisherige Amtsdirektor wurde Stadt-Direktor, es ist weiter Stadtdirektor Schmidt. Die bisherigen Bürgermeister verlieren ihre Funktion, sie sind von nun an Vertreter der Ortschaft. Die Gemeindeparlamente haben zu bestehen aufgehört. Nun tagt ein Stadtparlament. Wie hier in Vörden ist es überall im Kreis Höxter. Er besteht jetzt aus 7 Städten mit den dazugehörigen Ortschaften.