Verkauf des Gerichts an 8 Löwendorfer Bauern
Announcement Date: 1. Januar 1813
Gerichtsherr Philipp von Wolff-Metternich verkauft das Gericht an 8 Löwendorfer Bauern für 12.400 Thaler.
Von diesem Zeitpunkt an waren Löwendorf und Saumer als eines der ersten Dörfer Deutschlands von fast allen Abgaben und Diensten befreit. Endlich gehörten die hohen Geld- und Naturalzahlungen der Vergangenheit an. Lediglich einige Rechte behielten die von Kanne zu Breitenhaupt bis zum Jahre 1828. Zum Beispiel die Rechte an Heuern und geringe Hand- und Spanndienste.
Der Nachbarort Hohehaus konnte sich erst 1844 von der Kannischen Familie lösen.
Die acht Käufer waren:
- Heinrich Grote vulgo (genannt) Huchtemann
- Johann Reker vulgo Brands
- Caspar Potthast vulgo Hauswirth
- Johann Rode vulgo Votsmeyer
- Johann Struck vulgo Mölsmeier
- Johann Heinrich Grote vulgo Janhennarks
- Heinrich Rode vulgo Heinemann
- Johann Struck vulgo Dalpe zur Saumer
Für Ihren ehemaligen Grundherrn mußten die Käufer jeweils eine Sicherungshypothek von 1.500 Thalern auf ihre Höfe eintragen, welches einem damaligen Wert von je 40 Morgen Land gleichkam.
Als Geldgeber für die acht Bauern sind in verschiedenen Urkunden
- die Witwe Satty eines Paderborner Goldschmiedes,
- Rentmeister Mantell aus Paderborn sowie
- Pfarrer Gerlach von Marienmünster angegeben
Die Zinssätze betrugen fünf bis sechs Prozent.